Verpackung & Umwelt:
Wir achten darauf, dass alle Verpackungen den Anforderungen der EUVerpackungsverordnung (PPWR) entsprechen. Bei Direktversand durch unsere Lieferanten oder Fulfillment-Dienstleister liegt die Verantwortung für die Verpackung bei diesen Partnern. Wenn wir selbst versenden, nutzen wir ausschließlich recyclingfähige Materialien und melden die eingesetzten Mengen
ordnungsgemäß im Verpackungsregister LUCID. So stellen wir sicher, dass unsere Abläufe transparent und umweltgerecht sind.
Verpackungen müssen den PPWR-Anforderungen entsprechen.
1. Verpflichtung des Lieferanten Der Lieferant verpflichtet sich, sämtliche von ihm gelieferten Produkte ausschließlich in Verpackungen in Verkehr zu bringen, die den Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung
(Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR)
entsprechen. Dies umfasst insbesondere:
(a) die Einhaltung der Vorgaben zur Recyclingfähigkeit und Wiederverwendbarkeit,
(b) die korrekte Materialkennzeichnung gemäß PPWR,
(c) die Erfüllung der vorgeschriebenen Rezyklatanteile,
(d) die Registrierung und Meldung bei den zuständigen nationalen Stellen.
2. Freistellung des Käufers Der Lieferant stellt den Käufer (Händler/Kleinunternehmer) von sämtlichen Ansprüchen, Bußgeldern oder behördlichen Maßnahmen frei, die aus einer Nichteinhaltung der PPWR durch den Lieferanten resultieren.
3. Nachweispflicht Der Lieferant verpflichtet sich, dem Käufer auf Anforderung geeignete Nachweise über die PPWR-Konformität der eingesetzten Verpackungen vorzulegen (z. B. Konformitätserklärungen, Registrierungsbescheide, Zertifikate).
4. Weitergabe an Fulfillment-Dienstleister Sofern der Lieferant die Produkte über Fulfillment-Dienstleister (z. B. Amazon FBA, Logistikpartner) versendet, hat er sicherzustellen, dass auch diese Dienstleister die PPWR-Vorgaben einhalten.